Gutachterliche Tätigkeit
Bei gutachterlichen Tätigkeiten unterscheidet man (unparteiische) Gutachten für die jeweiligen Gerichtsinstanzen in deren Auftrag von sogenannten Parteigutachten im Auftrag der jeweiligen Seite. Beides kann durch Frau Sonja Gütz als Sachverständige öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin im Rahmen der vermessungstechnischen Tätigkeit gutachterlich und unparteiisch beurkundet werden.
Welche Tatbestände fallen in das Fachgebiet?
- Grenzgutachten
- Abstandsgutachten (z.B. Pflanzabständen von Hecken und Bäumen zur Grundstücksgrenze)
- Gutachten betreffend Baumhöhen
- Gutachten betreffend Einfriedungshöhen
- Gutachten betreffend Vergütungsansprüchen nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung
- Gutachten zur Überprüfung von Massenberechnungen
…um einige exemplarisch zu benennen.
Selbst bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zu Grenzen, die noch nicht vor Gericht verhandelt werden, ist es sinnvoll eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin einzuschalten, um den Verlauf der Grenzen zu ermitteln. Dies kann dazu beitragen, dass erst gar kein Rechtsstreit notwendig wird.
Sprechen Sie uns mit Ihrem Problem an, wir teilen Ihnen gerne mit, ob wir Ihnen weiterhelfen können.
Hinsichtlich der entstehenden Kosten ist es bei Parteiengutachten üblich vor Beginn der Begutachtung eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Gutachten für Gerichte werden nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) über das Gericht abgegolten.